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Reisebüro Susis Reisetreff

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Oceantours & Susis Reisetreff
  
Sehr geehrte Kunden,

die Webseite Oceantours wird von dem Reisebüro Susis Reisetreff, Plauensche Str. 6, 08209 Auerbach betrieben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Reisevermittlungsvertrages, der im Falle der Erteilung eines Vermittlungsauftrags zwischen Ihnen und Oceantours&Susis Reisetreff zu Stande kommt.
Bitte lesen Sie daher diese Vermittlungs
bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Stellung und Tätigkeit von Oceantours

Oceantours & Susis Reisetreff  tritt ausschließlich als Vermittler von touristischen Leistungen (z.B. Kreuzfahrten, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Reiseversicherungen, Flügen und Mietwagen usw. , im folgenden „Reise“) auf.

Im Falle einer Reisebuchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Reiseanmelder und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmen (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Für sämtliche Angebote im online Portal Oceantours gilt, dass Oceantours & Susis Reisetreff keine der angebotenen Leistungen als eigene Leistungen anbietet.
 

2. Rechts- und Vertragsgrundlagen

2.1. Soweit Oceantours& Susis Reisetreff als Reisevermittler tätig wird, ergeben sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten von Oceantours&Susis Reisetreff als Reisevermittler und Ihre Rechte und Pflichten aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der § 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

2.2. Für Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung, also den Reiseveranstaltungsunternehmen, Hotels, Mietwagenunternehmen, Fluggesellschaften usw. gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - deren Reise- oder Geschäftsbedingungen.

2.3. Auf alle vorstehend genannten Geschäftsbedingungen werden Sie im Buchungsablauf hingewiesen und sie werden Ihnen zur Online-Lektüre, zum Ausdrucken und zum Speichern, bzw. zum Download zur Verfügung gestellt.

2.4. Soweit nicht in deutschen, internationalen oder europarechtlichen Vorschriften etwas anderes zwingend bestimmt ist, findet auf den Vermittlungsvertrag und auf die Verträge über die jeweiligen Reiseleistungen und sonstigen Leistungen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

3. Vertragsabschluss

3.1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Eingabevorgangs durch Anklicken des Buttons "Buchen" bzw. "Buchungsauftrag absenden" oder "Buchungsanfrage absenden" bieten Sie Oceantours&Susis Reisetreff den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die Vermittlung einer Reise-, Veranstaltungs- oder Beförderungsleistung oder einer sonstigen, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehenden Leistung, die von einem dritten Anbieter erbracht wird, verbindlich an.
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann außerdem schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.

3.2. Oceantours&Susis Reisetreff wird den Eingang Ihres Buchungsauftrags unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages und des Vertrags mit den zu vermittelnden Unternehmen.

3.3. An Ihren Buchungsauftrag gegenüber Oceantours&Susis Reisetreff sind Sie bis zur Annahme bzw. Ablehnung durch den Reiseveranstalter gebunden, maximal jedoch 14Tage ab Eingang der Buchung bei Oceantours&Susis Reisetreff. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Buchungsauftrag telefonisch gegenüber einem Mitarbeiter von Oceantours& Susis Reisetreff erteilen.


3.4. Der Vermittlungsvertrag mit Oceantours&Susis Reisetreff kommt durch den Zugang einer individuellen Bestätigung des Buchungsauftrags oder der Online-Buchung selbst durch Oceantours&Susis Reisetreff, oder die Zusendung einer schriftlichen Bestätigung des Buchungsauftrages per Telefax oder die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. die Rechnungszustellung durch Oceantours&Susis Reisetreff oder den Anbieter direkt zu Stande.

3.5. Der Vertrag mit dem vermittelten Reiseunternehmen oder dem sonstigen Unternehmen (z.B. Reiseversicherung) kommt durch die Buchungs-/Vertragsbestätigung zu Stande, welche das Unternehmen selbst oder - in dessen Auftrag – Oceantours&Susis Reisetreff vornimmt.

3.6. Bei Verträgen mit Minderjährigen bedarf sowohl der Vermittlungsvertrag als auch der Vertrag mit dem Anbieter zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters und zwar bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen beider Eltern, bei Alleinsorgeberechtigten dessen Zustimmung mit einem gleichzeitigen Nachweis der Alleinvertretungsberechtigung. Es bedarf der Schriftform gemäß § 126 BGB. Die Genehmigung gilt als verweigert, wenn sie nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Aufforderung zur Abgabe der Genehmigung erteilt wird.

3.7. Eine Speicherung des Vertragstextes von Reisebestätigungen findet in Papierform statt und wird mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (Pauschalreisen, Last-Minute-Reisen) bzw. 1 Jahr (Linienflug) bei unserem Reisebüro archiviert.
 

4. Allgemeine Vertragspflichten von Oceantours&Susis Reisetreff als Reisevermittler, Auskünfte, Hinweise

4.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Oceantours&Susis Reisetreff  im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die korrekte Weitergabe der Hinweise und Auskünfte der vermittelten Reiseunternehmen für die Durchführung der Reise. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

4.2. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Oceantours&Susis Reisetreff gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht,
es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine vertragliche Pflicht von Oceantours&Susis Reisetreff in der Buchungsplattform Oceantours das jeweils billigste Angebot, bzw. den billigsten Anbieter der gewünschten Reiseleistung zu ermitteln, darzustellen und zur Vermittlung anzubieten.

4.3. Oceantours&Susis Reisetreff verpflichtet sich die Vermittlung der gebuchten reise mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorzunehmen. Dies beinhaltet die sorgfältige und gewissenhafte Prüfung und Weiterleitung aller Informationen zwischen dem Anmelder der Reise und dem Reiseveranstalter. Oceantours&Susis Reisetreff haftet jedoch nicht für den Erfolg der Vermittlung


4.4. Die Haftung von Oceantours&Susis Reisetreff erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente (sofern diese nicht direkt vom Veranstalter an den Kunden gehen), die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Das Oceantours&Susis Reisetreff haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.
 

5. Umbuchungen und Stornierungen, Abwicklungen mit Reiserücktrittskostenversicherungen

5.1. Ob und zu welchen Bedingungen und gegebenenfalls innerhalb welcher Fristen die Möglichkeit zum Rücktritt von dem Vertrag mit dem von Oceantours&Susis Reisetreff vermittelten Reiseunternehmen besteht, richtet sich nach den auf die jeweilige Vertragsart anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den mit dem jeweiligen Reiseunternehmen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere, soweit diese rechtswirksam Vertragsinhalt geworden sind, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseunternehmens.

5.2. Beachten Sie bitte, dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei bestimmten Vertragsarten, insbesondere bei Pauschalreiseverträgen, besteht.

5.3. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung (z.B. Änderungen des Reisetermins, der Reiseart, des Transportmittels, der Verpflegungsart, der Unterkunft, des Abreise- oder Zielortes) besteht im Regelfall nicht. Soweit Reiseunternehmen Umbuchungen vornehmen, regeln deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, über die Sie sich informieren sollten, die hierfür anfallenden Entgelte.

5.4. Die Oceantours&Susis Reisetreff kann für Stornierungen, Umbuchungen oder Namens-Änderung bei Linienflügen und allen anderen touristischen Leistungen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro Ticket bzw. Buchung erheben. Das Entgelt fällt zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter hierfür geforderten Entgelten (Linienflüge siehe Ziffer 8.7) und dem bereits angefallenen Service-Entgelt von Oceantours&Susis Reisetreff (Linienflüge siehe Ziffer 8.4) an.


Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Oceantours&Susis Reisetreff kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 

6. Pflichten von Oceantours&Susis Reisetreff als Reisevermittler bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

6.1. Oceantours&Susis Reisetreff gibt im Online-Buchungsportal Oceantours die Informationen der zur Vermittlung angebotenen Reiseunternehmen über Einreise- und Visabestimmungen wieder. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen der Reiseunternehmen haftet Oceantours&Susis Reisetreff nicht.

6.2. Eine eigene entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht von Oceantours&Susis Reisetreff besteht nur dann, wenn hierüber mit Ihnen eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde oder wenn besondere, Oceantours&Susis Reisetreff bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den online dargestellten oder Ihnen in anderer Weise vor Erteilung des Vermittlungsauftrags übermittelten Informationen enthalten sind.

6.3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann  Oceantours&Susis Reisetreff ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

6.4. Entsprechende Hinweispflichten von Oceantours&Susis Reisetreff beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

6.5. Eine spezielle Nachforschungspflicht von Oceantours&Susis Reisetreff besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarung nicht. Oceantours&Susis Reisetreff kann eine bestehende Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass sie den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

6.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.

6.7. Oceantours&Susis Reisetreff ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren, ob die vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.

6.8. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von in Frage kommender, bzw. möglicher oder von Oceantours&Susis Reisetreff tatsächlich vermittelter Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

6.9. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente ist Oceantours&Susis Reisetreff ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet.

6.10. Oceantours&Susis Reisetreff haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstiger Dokumente und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Oceantours&Susis Reisetreff schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.



7. Zahlungsabwicklung, Aufwendungsersatz

7.1. Je nach Anbieter können Sie mit allen gängigen Kreditkarten, per Lastschriftverfahren, per Überweisung oder per Nachnahme zahlen. Ein Rechtsanspruch auf Bezahlung mit einer bestimmten Zahlungsart, insbesondere mit Kreditkarten besteht nur, soweit der jeweilige Anbieter die jeweilige Zahlungsart für sein Unternehmen und die konkrete Buchung ausdrücklich vorsieht.

7.2. Im Verlauf der Buchung werden Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten angezeigt. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Reisearten, insbesondere bei Pauschalreisen, soweit rechtswirksam (insbesondere im Rahmen der Geschäftsbedingungen des Anbieters) vereinbart, regelmäßig eine An- und Restzahlung vor Reiseantritt an den Anbieter zu leisten ist und deren nicht fristgerechte Zahlung zum Rücktritt des Anbieters vom Vertrag und gleichzeitiger Belastung mit Stornokosten führen kann. Die Höhe der Anzahlung variiert je nach Anbieter und beträgt im Regelfall 10 bis 20% des Reisepreises. Bei Flugtickets hingegen wird der gesamte Ticketpreis sofort fällig.

7.3. Bei Nichtgenehmigung der Zahlungsanweisung mit der Kreditkarte durch das Kreditkartenunternehmen, etwa in Fällen, in denen die vom Nutzer verwendete Kreditkarte eine Unterdeckung aufweist, kann Oceantours&Susis Reisetreff die Durchführung des Vermittlungsauftrags ablehnen, bzw. den Vermittlungsvertrag kündigen. Bereits bei dem vermittelten Unternehmen getätigte Buchungen kann Oceantours&Susis Reisetreff  Stunden nach Buchungseingang stornieren, es sei denn, das Kreditkartenunternehmen hat bis zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Genehmigung erteilt. Hierfür vom vermittelten Unternehmen beanspruchte Stornokosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.4. Soweit vereinbart ist, dass Zahlungen ganz oder teilweise über Oceantours&Susis Reisetreff erfolgen, ist Oceantours&Susis Reisetreff berechtigt, Zahlung an Oceantours&Susis Reisetreff entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind, rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten und die Fälligkeitsvoraussetzungen (bei Pauschalreisen insbesondere die Übergabe des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB) vorliegen.

7.5. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber Oceantours&Susis Reisetreff, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen dem Reiseunternehmen und der Oceantours&Susis Reisetreff, in gesetzlicher Weise entspricht, ist Oceantours&Susis Reisetreff  berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß
§ 651k BGB geschieht.

7.6. Die Regelung in Ziffer 7.5 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.

7.7. Oceantours&Susis Reisetrff kann Ersatz der ihr für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

7.8. Der Anspruch von Oceantours&Susis Reisetreff auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen 7.4 und 7.5 erfolgt sind.

7.9. Einem Aufwendungsersatzanspruch von Oceantours&Susis Reisetreff sowie Ansprüchen auf Serviceentgelte oder sonstigen Vergütungen gegenüber können Sie Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages,
nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von Oceantours&Susis Reisetreff ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Oceantours&Susis Reisetreff aus anderen Gründen Ihnen gegenüber für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

 

8. Vermittlung von Linienflügen mit Serviceentgelten

8.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Linienflügen, bei denen im Angebot Serviceentgelte für die Vermittlung aufgeführt sind.

8.2. Ihnen als Kunden gegenüber wird Oceantours&Susis Reisetreff auch bei diesen Angeboten ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig.

8.3. Oceantours&Susis Reisetreff trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung von Oceantours&Susis Reisetreff aus einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.

8.4. Oceantours&Susis Reisetreff berechnet pro Person/Ticket ein Service-Entgelt für die Vermittlung solcher Linienflüge.

8.7. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme der Flugleistung ist Oceantours&Susis Reisetreff berechtigt, die von der Fluggesellschaft hierfür geforderten Entgelte einzuziehen.

8.8. Im Falle von Stornierungen, Umbuchungen oder Namenswechseln wird das Service-Entgelt nicht zurückerstattet.

 

9. Versand und Prüfung von Reiseunterlagen

9.1. Bei Last-Minute-, Pauschalreisen, Charterflügen, PKW-Reisen und Ferienhäusern sendet Ihnen der jeweilige Reiseveranstalter oder das Reisebüro Oceantours&Susis Reisetreff Ihre Reiseunterlagen etwa 7 bis 10 Tage vor Reisebeginn per Post zu. Die Portokosten übernimmt die Oceantours&Susis Reisetreff.

9.2. In dringenden Fällen, jedoch nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Service-Center Oceantours&Susis Reisetreff, ist auch eine Hinterlegung der Unterlagen an 24 verschiedenen Flughäfen in Deutschland möglich. Für eine Hinterlegung können je nach Reiseveranstalter Kosten bis zu 28,00 € pro Person entstehen. Auf diese Kosten werden Sie vor der verbindlichen Vereinbarung Ihres Hinterlegungswunsches hingewiesen.

9.3. Bei Linienflügen werden in fast allen Fällen E-Tickets erstellt, d.h. Sie autorisieren sich am Check-In-Schalter mit der elektronischen Buchungsbestätigung und einem Ausweis/Pass bzw. einer Kreditkarte.

9.4. Sowohl Sie, wie auch Oceantours&Susis Reisetreff, soweit die Reiseunterlagen von dieser übermittelt werden, trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

9.5. Bei Übermittlung der Reiseunterlagen durch Oceantours&Susis Reisetreff sind Sie verpflichtet diese über Ihnen erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine etwaige Schadensersatzverpflichtung der Oceantours&Susis Reisetreff bezüglich eines Ihnen hieraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von Oceantours&Susis Reisetreff besteht in keinem Fall, wenn Fehler der Reiseunterlagen für Oceantours&Susis Reisetreff nicht erkennbar waren.

 

10. Haftung von Oceantours&Susis Reisetreff

10.1. Soweit Oceantours&Susis Reisetreff eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen hat, haftet sie nicht für die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen oder sonstigen Leistungen und das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit dem zu vermittelnden Unternehmen.

10.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Oceantours&Susis Reisetreff bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit Oceantours&Susis Reisetreff gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

10.3. Eine etwaige eigene Haftung von Oceantours&Susis Reisetreff aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

10.4. Die Haftung von Oceantours&Susis Reisetreff ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung Oceantours&Susis Reisetreff nicht vertragliche Hauptpflichten von Oceantours&Susis Reisetreff oder Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden betrifft
.
 

11. Pflichten von Oceantours&Susis Reisetreff bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen

11.1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung von Oceantours&Susis Reisetreff auf die Übermittlung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie als Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.

11.2. Eine Pflicht von Oceantours&Susis Reisetreff zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender schriftlicher, elektronischer, telefonischer oder sonstigen Mitteilungen, Schreiben, Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.

11.3. Beachten Sie bitte, dass für die Geltendmachung bestimmter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere bei Pauschalreisen und bei der Beschädigung oder dem Verlust von Fluggepäck vertragliche oder gesetzliche Anzeige- oder Ausschlussfristen bestehen können. Oceantours&Susis Reisetreff ist weder berechtigt, noch verpflichtet, Sie über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen bezüglich etwaiger Ansprüche Ihrerseits gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen zu beraten oder zu informieren.



12. Verjährung von Ansprüchen gegen Oceantours&Susis Reisetreff

12.1. Ihre Ansprüche gegenüber Oceantours&Susis Reisetreff als Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren in 1 Jahr.

12.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch gegen Oceantours&Susis Reisetreff begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten.

12.3. Schweben zwischen Ihnen und Oceantours&Susis Reisetreff Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Oceantours&Susis Reisetreff die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung von 1 Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


 
13. Gerichtsstand

13.1. Sie können Oceantours&Susis Reisetreff nur an deren Sitz in Aurebach/Vogtland verklagen.

13.2. Für Klagen von Oceantours&Susis Reisetreff gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen von Oceantours&Susis Reisetreff gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Auerbach/Vogtland vereinbart.

13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus zwingend anwendbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Oceantours&Susis Reisetreff anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.



14. Betreiberinformationen

Die Betreiberinformationen befinden sich in der Rubrik Impressum.

Stand 20.03.2009